An Burnley verliehen

Transfer-Embargo: Muss Gladbach bei Beyer auf 15 Mio. verzichten?

Beyer steuert mit Burnley auf die Premier League zu. Foto: Getty Images
Beyer steuert mit Burnley auf die Premier League zu. Foto: Getty Images

Für Borussia Mönchengladbach geht es ob der Stellung im Niemandsland der Tabelle in der restlichen Bundesliga-Saison wohl nur noch um ordentliche Auftritte, während neben dem Platz die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Ein wichtiges Puzzlestück könnte dabei Jordan Beyer sein. Beim ausgeliehenen Verteidiger ist die Lage nun allerdings kompliziert.

Der 22-Jährige spielt beim FC Burnley eine gute Saison, ist Stammkraft des souveränen Tabellenführers in der zweiten englischen Liga. Der Wiederaufstieg in die Premier League ist nur noch eine Frage der Zeit. Für diesen Fall haben die Clarets eine Kaufoption in Höhe von 15 Millionen Euro. Ob Beyer diese Summe auf dem freien Markt erreichen könnte, ist unerheblich: Als Premier-League-Klub könnte sich Burnley den Deal ohne Probleme leisten, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der U21-Nationalspieler gehalten würde.

Rückkehr oder freier Markt?

Nun aber zieht ein Transfer-Embargo den Zahltag für die Fohlen in Zweifel: Wie der Ligaverband EFL erklärt hat, sind einige Wirtschaftsunterlagen von Burnley zu spät eingereicht worden. Nach aktuellem Stand ist dem Klub so untersagt, neue Spieler zu verpflichten. Das beträfe offenbar auch den bisher nur geliehenen Beyer, der also entweder nach Gladbach zurückkehren würde oder von der Borussia auf dem freien Markt angeboten werden müsste.

"Würden uns freuen, wenn er zurückkommt"

"Wir würden uns freuen, wenn er zurückkommt. Es geht aber nicht immer nur darum, was wir wollen", hatte Sportchef Roland Virkus diesbezüglich zuletzt gegenüber der Rheinischen Post erklärt. Dem Vernehmen nach würde Gladbach die hohe Ablöse von Burnley aber schon bevorzugen, um den nötigen Kaderumbruch gegenfinanzieren zu können. Noch ist diese Hoffnung angebracht: Burnley geht davon aus, das Transfer-Embargo rechtzeitig auflösen zu können. Der Klub führt dabei an, im November die Wirtschaftsprüfer gewechselt zu haben, so sei der Verzug bei der Einreichung einiger Unterlagen erfolgt. Eine Transfersperre wäre da eine sehr harte Bestrafung.

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Lars Pollmann  
14.03.2023