Hamburger SV
Medien: Worauf Vuskovic jetzt noch hoffen kann

Beim Hamburger SV könnte in der Winterpause alles in bester Ordnung sein. Die sportliche Situation ist gut, Jonas Boldt hat seinen Vertrag als Vorstand verlängert und auch bei Tim Walter wird es nicht mehr lange dauern. Doch die drohende Doping-Sperre von Mario Vuskovic trübt die Lage.
Beim kroatischen Verteidiger wurde in der A- und B-Probe das leistungsfördernde Hormon Erythropoetin (EPO) nachgewiesen, gegen den Stammspieler läuft ein sportgerichtliches Verfahren. Eine Sperre von bis zu vier Jahren ist möglich, damit wäre die Karriere von Vuskovic mutmaßlich jäh beendet. Dem Vernehmen nach kommt der HSV aktuell auch seinen Pflichten nach und prüft, ob gegen den Spieler Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Noch aber hat der 21-Jährige den Kampf gegen eine Sperre nicht aufgegeben, er soll sich eine kleine Armada von Anwälten genommen haben. Wie kann die Verteidigungsstrategie aussehen, nachdem auch die B-Probe positiv war?
Verfahrensfehler nachweisen
Die größte Hoffnung wäre wohl, einen Verfahrensfehler nachzuweisen. "Wie war die Abnahme der Probe? Bestand die Möglichkeit, die Probe auszutauschen? Fand eine Volumenänderung statt, wodurch sich die Konzentration der Probe verändert? Wurde die Probe korrekt ausgewertet?", erklärt Benjamin Grunst gegenüber dem Hamburger Abendblatt, welche Fragen die Verteidiger von Vuskovic nun stellen dürften. Dabei reiche es aber im Zweifel nicht, kleinere Fehler nachzuweisen. Sondern es gehe auch darum, "ob diese so relevant sind, dass sie sich auf das Ergebnis der Probe ausgewirkt haben könnten", so der Fachanwalt für Strafrecht.
"Verstehe nicht, warum sich der DFB dagegen sperrt"
Gelänge es Vuskovic und Co. nachzuweisen, dass es sich nicht zweifelsfrei um seine Probe handelte, wäre das natürlich ein gewaltiger Schritt in Richtung eines Freispruchs. Die Anwälte des Kroaten haben deshalb laut der Regionalzeitung längst vorgeschlagen, einen freiwilligen DNA-Test zu machen. Der DFB als mit der Verfahrenshoheit ausgestattete Instanz habe das bisher jedoch abgelehnt. Grunst kann das nicht nachvollziehen. "Ein DNA-Test zum Abgleich der Urheberschaft der Probe ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein Standard. Ich verstehe nicht, warum sich der DFB dagegen sperrt." Der Verband verwies dazu gegenüber der Zeitung offenbar lediglich auf die international anerkannten Anti-Doping-Richtlinien, in denen keine DNA-Testung vorgesehen sei. Schwer vorstellbar, dass sich ein Spieler, dessen Karriere und damit seine Lebensgrundlage auf dem Spiel steht, damit abspeisen lässt.
