Buchanan eigentlich unschuldig
Frist verpasst: Gelb gegen falschen Werder-Profi bleibt

Werder Bremen verbringt die WM- und Winterpause der Bundesliga in der oberen Tabellenhälfte, hat allerdings drei der letzten fünf Partien verloren. Den Auftakt machte dabei am 22. Oktober ein 0:2 beim SC Freiburg. In dem Spiel kam es auch zu einer Verwechslung bei einer Gelben Karte. Anstelle des eigentlichen Übeltäters Felix Agu sah Lee Buchanan die Verwarnung.
Schiedsrichter Bastian Dankert hatte sich vertan und dies auch im Spielbericht vermerkt, den Werder freigab. Mit einem Protest gegen die Gelbe Karte von Buchanan ließ sich der Aufsteiger dann aber deutlich zu viel Zeit. Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB hätten die Hanseaten binnen eines Werktags nach dem Spiel Einspruch beim zuständigen Sportgericht einlegen können. Der Einspruch ging laut einer Mitteilung des Verbands jedoch erst am 3. November ein.
"Eintragung der Verwarnung damit rechtskräftig geworden"
"Der Einspruch Bremens ist nicht innerhalb der Frist eingegangen und damit unzulässig. Die Eintragung der Verwarnung für Spieler Buchanan im offiziellen Spielbericht ist damit rechtskräftig geworden, die Gelbe Karte für ihn bleibt bestehen", erklärt der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, dazu. Ob die kuriose Episode in der laufenden Saison nochmal relevant wird, bleibt freilich abzuwarten. Buchanan hat an den ersten 15 Spieltagen keine andere Gelbe Karte gesehen und ist somit aktuell nicht sonderlich gefährdet, im weiteren Saisonverlauf mit einer Gelbsperre zu fehlen. Für Werder Bremen ist aber wohl etwas peinlich, eine Frist zur Einigung eines Rechtsmittels, mit dem der Klub erfolgreich gewesen wäre, so klar verpasst zu haben.
