Beide Teams benachteiligt
Frankfurt vs. Dortmund: DFB räumt zwei Schiri-Fehler ein

Nach dem wilden 3:3 von Eintracht Frankfurt gegen Borussia Dortmund herrschte am Sonntag auf beiden Seiten Unzufriedenheit mit der Leistung von Schiedsrichter Robert Schröder. Vor allem die Hausherren fühlten sich wie in der Vorsaison gegen den BVB benachteiligt, allerdings gab es auch bei Schwarzgelb Grund für Frust. Der DFB hat am Montag zwei Fehlentscheidungen eingeräumt.
Wolf-Handspiel falsch bewertet
Der Sportliche Leiter der Bundesliga-Schiedsrichter, Peter Sippel, erklärt gegenüber der Verbandshomepage etwa, dass der Handelfmeter für die Hessen in der Anfangsphase falsch gewesen sei. Marius Wolf war von Ansgar Knauff aus kurzer Distanz und von hinten angeschossen worden. "Zwar spricht die Tatsache, dass Wolfs Arm weit vom Körper abgespreizt ist, zunächst für ein strafbares Handspiel. Doch in diesem Fall liegt dem versuchten Befreiungsschlag des Dortmunders ein normaler Bewegungsablauf zugrunde", erklärt Sippel.
Marmoush hätte Elfer bekommen müssen
Wolf sei auch keine absichtliche oder fahrlässige Aktion zu unterstellen. "Daher ist das Handspiel nicht strafbar", legt sich der ehemalige Bundesliga-Referee fest. Frankfurt hatte in der Szene also Glück, der BVB hingegen bei der zweiten strittigen Elfer-Situation. Ersatztorhüter Alexander Meyer hatte Omar Marmoush gelegt. "Ein Strafstoß wäre die korrekte Entscheidung gewesen, da die Bilder ein Foulspiel von Meyer an Marmoush belegen", fasst sich Sippel kurz. Da es hier kaum zwei Meinungen geben kann, abgesehen von Schiedsrichter Schröder, ist keine längere Erklärung nötig.
Moukoko-Tor und ausgebliebener Schlotterbeck-Elfer
Nach Fehlentscheidungen stand es damit 1:1. Aus Sicht von Sippel blieb es dabei. Denn sowohl die Entscheidung, das zwischenzeitliche 2:2 durch Youssoufa Moukoko nicht wegen einer Abseitsstellung von Niclas Füllkrug abzuerkennen, als auch ein ausgebliebener Elfmeterpfiff für Dortmund nach einem Trikotzupfer an Nico Schlotterbeck seien wenigstens vertretbar gewesen. Beide Situationen lagen demnach im Ermessensspielraum der Schiedsrichter, weswegen jeweils die Entscheidungen auf dem Feld beibehalten wurden. Ob man in Frankfurt und Dortmund mit diesen Erklärungen einverstanden ist, sei dahingestellt.
